Alle Beschlüsse bei einer Aktiengesell-schaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eine Änderung der Statuten notwendig machen (z.B. Sitzverlegung, Kapitalerhöhung), müssen beurkundet werden. Neben der Beurkundung übernehmen wir für Sie auch die Anmeldung an das zuständige Handelsregisteramt.
Checkliste Statutenänderungen/Kapitalerhöhungen
Statutenänderungen / Sitzverlegung / Kapitalerhöhungen - Onlineformular
Notariat Grundbuchamt Konkursamt Höfe Roosstr. 3
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8832 Wollerau