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Grundstückgeschäfte
Alle Grundstückgeschäfte, welche öffentlich zu beurkunden sind, müssen durch das Notariat, in dessen Kreis die Grundstücke liegen, beurkundet werden. Das Notariat ist zugleich auch als Grundbuchamt tätig. Ihr Notariat steht Ihnen gerne beratend zur Seite und ist Ihnen bei der Vorbereitung und Redaktion sämtlicher Verträge behilflich. Wenden Sie sich bei Fragen oder für Auskünfte direkt an Ihr Notariat.
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Alle Grundstückgeschäfte, welche öffentlich zu beurkunden sind, müssen durch das Notariat, in dessen Kreis die Grundstücke liegen, beurkundet werden. Das Notariat ist zugleich auch als Grundbuchamt tätig. Ihr Notariat steht Ihnen gerne beratend zur Seite und ist Ihnen bei der Vorbereitung und Redaktion sämtlicher Verträge behilflich. Wenden Sie sich bei Fragen oder für Auskünfte direkt an Ihr Notariat.
Unsere Adresse
Notariat Grundbuchamt Konkursamt Höfe
Roosstr. 3
Postfach 474
8832 Wollerau
Tel.
044 786 73 00
Fax
044 786 73 01
info@notariat-hoefe.ch
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