Dienstbarkeiten sind zum Beispiel Fuss- und Fahrwegrechte, Leitungsrechte sowie Grenz- und Näherbaurechte. Die Errichtung einer Dienstbarkeit ist in den meisten Fällen zu beurkunden und die Dienstbarkeit muss in das Grundbuch eingetragen werden. Mit der Eintragung im Grundbuch hat sie nicht nur Wirkung gegenüber dem heutigen, sondern auch gegenüber allen künftigen Grundeigentümern.
Notariat Grundbuchamt Konkursamt Höfe Roosstr. 3
Postfach 474
8832 Wollerau