Vor oder nach der Eheschliessung können Braut- bzw. Eheleute ihre Vermögensverhältnisse während der Ehe und im Hinblick auf die Auflösung der Ehe (Tod/Scheidung) mittels eines Ehevertrages regeln.
Hierzu braucht es die richtige Beratung, einen für beide Eheleute passenden Ehevertrag und die Beurkundung desselben durch den Notar oder die Notarin.