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Ehevertrag

Vor oder nach der Eheschliessung können Braut- bzw. Eheleute ihre Vermögensverhältnisse während der Ehe und im Hinblick auf die Auflösung der Ehe (Tod/Scheidung) mittels eines Ehevertrages regeln. 

 

Hierzu braucht es die richtige Beratung, einen für beide Eheleute passenden Ehevertrag und die Beurkundung desselben durch den Notar oder die Notarin.

 

Ehevertrag

 

 

Flyer

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